Bei der Zweitstimme kannst Du dich für eine der Parteien entscheiden, die zur Wahl zugelassen sind. Du wählst also keine konkrete Person, sondern eine Partei. Welche Personen der Partei über die Zweitstimme in den Landtag einziehen, entscheidet sich über die Landesliste. Diese legt jede Partei im Vorfeld fest. Sie entscheidet darüber, welche Parteimitglieder vorrangig in den Landtag ziehen sollen.
Wir haben die Direktkandidat*innen gefragt welche Positionen ihre Partei zu aktuellen Themen vertritt. Bei den Parteien die keine Direktkandidat*innen in unserem Wahlkreis haben, haben uns die Landesgeschäftsstellen geantwortet.