Bei der Landtagswahl am 15. Mai 2022 kann man zwei Stimmen abgeben: Eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählst Du eine bestimmte Person: die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten Deines Wahlkreises. Meistens gehören die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei an; manche sind aber auch parteilos. Die Kandidatinnen und Kandidaten eines Wahlkreises treten gegeneinander an. Wer die meisten Stimmen bekommt, gewinnt die Wahl und zieht mit einem Direktmandat in den Landtag ein.
Da es 128 Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen gibt, ziehen durch die Erststimmen 128 Abgeordnete in den Landtag ein und zwar aus allen Regionen des Landes.
Bei der Zweitstimme kannst Du dich für eine der Parteien entscheiden, die zur Wahl zugelassen sind. Du wählst also keine konkrete Person, sondern eine Partei.
Welche Personen der Partei über die Zweitstimme in den Landtag einziehen, entscheidet sich über die Landesliste. Diese legt jede Partei im Vorfeld fest. Sie entscheidet darüber, welche Parteimitglieder vorrangig in den Landtag ziehen sollen.
Die Verteilung der Zweitstimmen auf die Parteien bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Landtag. Allerdings fallen erstmal alle Stimmen für die Parteien weg, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Diese „Sperrklausel“ oder auch „Fünf-Prozent-Hürde“ soll eine zu starke Zersplitterung des Landtags verhindern. Für die verbleibenden Zweitstimmen gilt: Hat die Partei bei diesen einen Anteil von 25%, stehen ihr auch 25% der Sitze im Landtag zu.
Jede Stimme zählt! Das hört man im Wahlkampf oft. Aber wie ausschlaggebend kann eine einzige Stimme denn bei so vielen Wählerinnen und Wählern schon sein?
Eine Stimme kann den Unterschied machen, ob eine Partei oder Koalition über den einen entscheidenden Sitz zur Mehrheit im Landtag verfügen wird. Auch kann es genau Deine Stimme sein, die einer kleinen Partei über die 5-Prozent-Hürde hilft und es ihr ermöglicht die Landespolitik mitzugestalten.
Der Landtag besteht aus den 128 Kandidatinnen und Kandidaten, die in Ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten haben. Durch die Zweitstimmen kommen noch mindestens 53 Abgeordnete über die Landeslisten der Parteien hinzu. Darüber hinaus sind Überhang- und Ausgleichsmandate möglich.
Man darf in jeder Spalte maximal ein Kreuz machen. Ist in einer Spalte mehr als ein Kreuz, wird die Stimme dieser Spalte ungültig. Dies liegt daran, dass bei der Auszählung nicht erkennbar ist, wen Du wählen wolltest.
Wenn Du dich vertan hast, kannst Du entweder um einen neuen Stimmzettel bitten oder das falsche Kreuz deutlich als falsch kennzeichnen – z. B., indem Du es durchstreichst. Um ganz sicherzugehen kannst Du neben das richtige Kreuz noch einen Pfeil oder „gilt“ schreiben. Wichtig ist, dass für die Wahlhelfenden klar erkennbar ist, wen Du wählen wolltest.
Du kannst auch nur in einer Spalte Deine Stimme vergeben. Diese wird dann ganz normal gezählt. Die Stimme in der anderen Spalte gilt als nicht abgegeben.
Ein neutrales Informationsangebot gibt es im Internet auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung:
Das Projekt wurde gemeinsam mit dem Stadtjugendring Königswinter e.V. durchgeführt. Unterstützt und finanziert wurde es durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie die Stadt Bad Honnef.