Kinder in der Notbetreuung dürfen Spielplätze der Schulen nutzen

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf folgende Regelung des Schulministeriums NRW während der Notbetreuung an Schulen und OGS hinweisen:

„Die durch die Weisung des MAGS für die Notbetreuung weiterhin geöffneten Schulräume inklusive der Räumlichkeiten der Pädagogischen Übermittagbetreuung und des Offenen Ganztags (sofern sie sich auf dem Schulgelände befinden) und der Schulhöfe sollen für die Notbetreuung genutzt werden, um ein möglichst abwechslungsreiches Angebot für die Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Wenn immer möglich, sollten auch Bewegungsmöglichkeiten und Bewegungsanreize geschaffen werden. Dabei müssen jedoch neue Kontaktnetze vermieden werden (z.B. keine gemeinsamen sportlichen Aktivitäten aller Kinder der Notbetreuung), die Regelungen des Infektionsschutzes sind zu beachten. Schulfremde Gruppen dürfen sich aufgrund der Regelungen der Landesregierung hinsichtlich der Schließung von Spielplätzen u.ä. nicht auf dem Schulgelände aufhalten.“

Kurz gesagt: Schüler*innen, die an der Notbetreuung teilnehmen, dürfen – und sollen – die Spielplätze auf dem Schulgelände nutzen.

Daher unsere dringende Bitte an die Honnefer Bevölkerung: Wenn Sie in der Zeit von 8-16.30 Uhr Kinder und Erwachsene auf dem Schulgelände der Honnefer Grundschulen sehen, sind das aller Wahrscheinlichkeit nach Kinder, die an der Notbetreuung teilnehmen, mitsamt ihren Aufsichtspersonen (Lehrer*innen oder OGS-Betreuer*innen).

Im Namen der Kinder möchten wir Sie bitten, nicht direkt los zu schimpfen. Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne die erwachsenen Aufsichtspersonen vor Ort an. Herzlichen Dank!

Alles zum Thema „Notbetreuung“ finden Sie im angehängten Link.

https://www.schulministerium.nrw.de/…/Coronaviru…/index.html

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