Wir haben häufige Fragen und Antworten rund um die Anmeldung zur Offenen Ganztagsschule (OGS) der Stadtjugendring Bad Honnef gGmbH gesammelt.
Sollten Sie noch Fragen haben die auf dieser Seite nicht beantwortet werden, melden Sie sich gerne bei uns unter 02224-919 499 oder per Mail an anmeldung@sjr-honnef.de.
Muss die Anmeldung von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden?
Nein, die Unterschrift eines erziehungsberechtigten Elternteils ist ausreichend.
Muss ich auch in den Ferien Beiträge für das Mittagessen zahlen?
Ja – die Kosten für das Mittagessen werden vom Stadtjugendring für ein Schuljahr kalkuliert und die daraus berechneten Beiträge gleichmäßig auf 12 Monate verteilt (01.08.-31.07.).
Rechenbeispiel: Die Kosten für das Mittagessen im Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich rund 454.000 Euro betragen. 540 Kinder werden die OGS besuchen à 454.000 Euro geteilt durch 540 Kinder = 840,74 Euro pro Kind pro Jahr. Diese Summe geteilt durch 12 Monate ergibt einen Monatsbeitrag pro Kind in Höhe von 70,06 Euro bzw. abgerundet 70 Euro. Wenn Kosten angepasst werden (z.B. Erhöhung der Kosten durch den Caterer, Tariferhöhungen beim Küchenpersonal), passt der Stadtjugendring den Monatsbeitrag für das Mittagessen ebenfalls an.
Warum muss ich meine Arbeitszeiten bei der OGS-Anmeldung mit angeben?
Die Aufnahme eines Kindes in die OGS erfolgt ausschließlich im Rahmen der bestehenden Kapazitäten. Möglicherweise übersteigt die Anzahl der Anmeldung die vorhandene Anzahl der Betreuungsplätze. Zur Feststellung des tatsächlichen (objektiven) Betreuungsbedarfs sind dem Stadtjugendring daher – zusätzlich zum Anmeldeformular – weitere Bescheinigungen vorzulegen. Dies können sein:
Nach Vorlage der Bescheinigungen werden Punkte vergeben, siehe: Durchführungsverordnung
Der Stadtjugendring entscheidet anhand der Anzahl der Punkte über die Aufnahme des Kindes in die OGS. Ein Recht auf einen OGS-Platz besteht nicht.
Gilt eine OGS-Anmeldung für die gesamte Grundschulzeit?
Die OGS-Anmeldung gilt für ein Schuljahr (01.08.-31.07.).
Warum gibt es eine Anwesenheitspflicht in der OGS an vier Tagen der Woche bis 15 Uhr?
Zeitrahmen und Öffnungszeiten der OGS sind im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung festgeschrieben. Den kompletten Erlass finden Sie auf unserer Homepage: Runderlass OGS
Warum muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen?
Das Mittagessen hat für das „soziale Lernen“ einen hohen Stellenwert. Die Kinder lernen, sich rücksichtsvoll und angemessen zu verhalten und die Tischmanieren zu beachten. Aufgrund der sozialen und gesundheitsfördernden Ausrichtung der Honnefer Grundschulen besteht für die Kinder die Verpflichtung, am täglichen Mittagessen teilzunehmen. Wir achten darauf, dass ein abwechslungsreiches, schmackhaftes, kindgerechtes und gesundes Essen serviert wird.
Woher bezieht der Stadtjugendring das Mittagessen für die OGS?
Durch die Erfahrung in den letzten Jahren hat sich das sogenannte Misch-Küchensystem, d.h. fertige Hauptgerichte plus selbst zubereitete Ergänzungen wie Salate und Desserts, bewährt.
Tiefgefrorenes portioniertes Essen der Firma „apetito“ wird vor Ort schongegart zubereitet, frische Komponenten von unserem Küchenpersonal täglich ergänzt. Darüber hinaus stehen in den Betreuungsräumen der OGS Snacks, bestehend aus Obst und frischem Gemüse, bereit.
An wen kann ich mich bei Fragen zum OGS-Beitrag wenden?
Die OGS-Beiträge werden vom Jugendamt der Stadt Bad Honnef erhoben und eingezogen.
Wenden Sie sich daher bei Fragen bitte telefonisch an 02224-184-0.
Kann ich den OGS-Vertrag unterjährig kündigen?
Die Anmeldung zur OGS gilt grundsätzlich für ein Schuljahr und kann nicht gekündigt werden. Die Erziehungsberechtigten können den Betreuungsvertrag aber bei einem Schulwechsel ihres Kindes zum Ende des betreffenden Monats kündigen. Ausnahmen von dieser Regel sind grundsätzlich nicht möglich.
Anwesenheitspflichten in der OGS sind im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung festgeschrieben. Den kompletten Erlass finden Sie auf unserer Homepage: Runderlass OGS
Die Regelungen beinhalten, dass die Kinder an einem Tag pro Woche vor 15 Uhr abgeholt werden können. Darüber hinaus sind Ausnahmen nach Absprache mit der OGS-Leitung möglich. Beispiele für Ausnahmen sind z. B. Arzttermine. Ausnahmen definieren sich dadurch, dass sie sich deutlich von der Regel unterscheiden.
Fragen und Antworten zur Teilnahmeregelung in der OGS gibt es auch beim Schulministerium unter FAQ zur OGS Teilnahmeregelung
Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der OGS?
Einen individuellen Rechtsanspruch gibt es nicht, wohl aber eine Gewährleistungspflicht der Kommunen, ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten (siehe § 24 (4) SGB VIII).
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Hier die Presseinfo der Bundesregierung zum Ausbau der Ganztagbetreuung in den Grundschulen: Ganztagsausbau an Grundschulen